EmpCo: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Betroffen sind unter anderem Websites, Anzeigen, Verpackungen, Prospekte, Social Media, POS-Material und andere Werbemittel.

Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Allgemeine Umweltversprechen werden schwieriger. Aussagen müssen künftig genauer formuliert, nachvollziehbar und belegbar sein.

Konkret statt allgemein

Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „ressourcenschonend“ können problematisch sein, wenn nicht deutlich wird, worauf sich die Aussage konkret bezieht und wodurch sie belegt wird.

Besser sind konkrete Angaben, zum Beispiel:

  • Verpackung aus 80 % Recyclingpapier

  • FSC-zertifiziertes Papier

  • produziert mit Strom aus erneuerbaren Energien

  • PVC-frei

  • Mehrwegverpackung

Entscheidend ist, dass die Aussage tatsächlich für das beworbene Produkt, die Verpackung, die Produktion oder das Unternehmen gilt.

Besonders zu prüfen

Besondere Aufmerksamkeit brauchen künftig unter anderem:

  • allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

  • selbst entwickelte Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel

  • Aussagen zu Klimaneutralität und CO₂-Kompensation

  • Zukunftsversprechen wie „bis 2030 klimaneutral“

  • Umweltvorteile, die nur einen Teil des Produkts betreffen, aber für das gesamte Produkt dargestellt werden

  • Angaben zu Recyclingfähigkeit, Materialanteilen, Herkunft oder Energieeinsatz

  • Zertifizierungen und Gütesiegel

Auch Gestaltung, Symbole, Farben und Produktnamen können im Gesamtzusammenhang eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage vermitteln.

Unsere Arbeitsweise

Bei Werbemitteln mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen achten wir darauf, dass Angaben möglichst konkret formuliert und eindeutig zugeordnet werden.

Soweit erforderlich, benötigen wir vom Auftraggeber entsprechende Herstellerangaben, Zertifikate oder andere Nachweise.

Bei rechtlich zweifelhaften oder besonders weitreichenden Aussagen empfehlen wir vor Veröffentlichung eine zusätzliche rechtliche Prüfung.

Grundsatz

Konkret. Nachweisbar. Richtig zugeordnet.

Nicht mehr versprechen, als tatsächlich belegt werden kann.


Hinweis:
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick über Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls dar. Bei rechtlich zweifelhaften oder besonders weitreichenden Werbeaussagen empfehlen wir eine Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.

Stand: 17.08.2026
Die neuen EmpCo-Regelungen des UWG gelten ab 27.09.2026.